| Begriff:
Tendenzbetrieb
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Ist ein Betrieb als Tendenzunternehmen einzuordnen, sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates teilweise stark eingeschränkt und die Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat entfällt ganz.
Unternehmen und Betriebe mit folgender Zielsetzung werden als Tendenzbetriebe eingeordnet:
- politisch (gemeint sind Parteien und nach umstrittener Ansicht auch Wirtschaftsverbände),
- koalitionspolitisch (gemeint sind die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, nicht aber gewerkschaftseigene Unternehmen),
- konfessionell ( gemeint sind Bildungs- und Missionsvereine, u.U. auch ein konfessionelles Krankenhaus),
- karitativ (z.B. das Deutsche Rote Kreuz),
- erzieherisch (gemeint sind Privatschulen und Fernlehrinstitute),
- wissenschaftlich (gemeint ist die hochschulfreie staatliche Forschung einschließlich der Max-Planck-Institute, solange die Mehrzahl der Forschungsvorhaben nicht eng mit privaten Wirtschaftsunternehmen und deren finanziellen Interessen verknüpft sind),
- künstlerisch (Theater, Kabarett, Musikverlage, Orchestervereinigungen).
Letztlich sind auch Presseverlage und im Regelfall Buch- und Zeitschriftenverlage Tendenzbetriebe.
Keine Tendenzbetriebe sind dagegen sog. Lohndruckereien und Anzeigenblätter.
| Hinweis: |
| Einzelheiten finden sie unter dem Thema 'Mitbestimmung im Unternehmen'. |
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