Bewerbung - Graphologisches Gutachten

Graphologische Gutachten sind nach allgemeiner Auffassung nur mit Einwilligung des Bewerbers zulässig. Die Einwilligung kann nicht bereits dann unterstellt werden, wenn das Bewerbungsschreiben mit einem handgeschriebenen Lebenslauf versehen ist. Lässt der Arbeitgeber trotzdem ein solches Gutachten anfertigen, so macht er sich uU wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts schadensersatzpflichtig.

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