Checkliste 'Geringfügige Beschäftigung'

 

Nur wenn nachfolgenden 5 Voraussetzungen erfüllt sind, ist die geringfügige Beschäftigung lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei, so dass vom Arbeitgeber pauschale Beträge in Höhe von 22% des Lohnes (12 % RV und 10 % KV) an die Sozialversicherung zu zahlen sind.

(1) Der monatliche Lohn muss regelmäßig unter 630,00 DM liegen.

(2) Die Beschäftigung muss länger als 50 Tage oder 2 Monate pro Jahr (für alle Beschäftigungsverhältnisse des Arbeitnehmers in diesem Jahr) andauern.

(3) Alle Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit des Arbeitnehmers müssen zusammen unter 630,00 DM liegen.

(4) Der Arbeitnehmer darf keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte (beispielsweise Zinseinkünfte über dem Freibetrag, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Rentenbezüge) haben.

(5) Die Freistellungsbescheinigung des (Wohnsitz-) Finanzamtes muss vorliegen.

 

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