Checkliste 'Außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers'

 

Will der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ordentlich kündigen, sind folgende Punkte zu beachten:

1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 

2. Die Angabe des Kündigungsgrundes ist bei Berufsausbildungsverhältnissen vorgeschrieben. Im übrigen ist sie aus Nachweisgründen zu empfehlen.

3. Die Kündigung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin nicht zumutbar ist. 

4. Eine fristlose Kündigung wird auch dann für zulässig erachtet, wenn gegen den Arbeitnehmer der Verdacht einer schwerwiegenden strafbaren Handlung besteht. 

5. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer vor der Kündigung abgemahnt werden. Bei besonders schweren Pflichtverstößen ist die Abmahnung aber entbehrlich. Ob im Falle einer Abmahnung auch eine Anhörung erforderlich ist, ist eine Frage des Einzelfalles.

6. Bei er außerordentlichen Kündigung besteht im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung kein besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen.

7. Die außerordentliche Kündigung kann nur innerhalb 2 Wochen ausgesprochen werden und muss innerhalb dieser Frist dem Arbeitnehmer zugehen. Nach Ihrem Ablauf wird vermutet, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber zumutbar ist. Allerdings können die verfristeten Kündigungsgründe uU zur Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung herangezogen werden. 
Die Ausschlussfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen sichere Kenntnis erlangt. Vermutungen oder verschuldete, selbst grob fahrlässige Unkenntnis reichen nicht aus, um die Frist in Gang zu setzen. Diese Ausschlussfrist kann nicht durch Vertrag verlängert werden.

8. Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat zu hören. Der Betriebsrat hat nun bei einer ordentlichen Kündigung die Möglichkeit innerhalb einer Woche Stellung zu nehmen. Bleibt er untätig, so gilt dies als Zustimmung zur Kündigung. Ist die Anhörung des Betriebsrates unterblieben, ist die Kündigung unwirksam.

9. Der Betriebsrat hat im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung kein förmliches Widerspruchsrecht. 

10. Ist der Arbeitnehmer mit der Kündigung nicht einverstanden, muss er innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben.

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