Checkliste 'Ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers'

 

Hier gibt es nicht allzuviel zu checken:

1. Seit dem 1.5.2000 muss die Kündigung schriftlich erfolgen.

2. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 28 Tage zum 15. oder Letzten eines Monats. In Tarifverträgen können aber davon abweichende Kündigungsfristen geregelt sein.
Für die Probezeit gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist. 

3. Einen Kündigungsgrund benötigt der Arbeitnehmer für die ordentliche Kündigung nicht.

4. Der Anspruch auf das Arbeitsentgelt besteht auch dann bis zum Kündigungstermin, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis dahin von der Arbeit freistellt. 

Das war's schon.

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