Checkliste Außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers

 

Bei der außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers ist folgendes zu beachten:

1. Seit dem 1.5.2000 muss die Kündigung schriftlich erfolgen.

2. Die fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile nicht zumutbar ist. 

3. Will der Arbeitnehmer fristlos kündigen, muss er den Arbeitgeber vorher regelmäßig abmahnen, d.h. das Fehlverhalten beanstanden. Dies ist nicht erforderlich, wenn der Pflichtenverstoß des Arbeitgebers besonders schwer wiegt (z.B. bei Tätlichkeiten gegen den Arbeitnehmer). 

4. Der Arbeitnehmer sollte den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben angeben.

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