Gleichbehandlung bei Lohn und Gehalt

 

1. § 612 Abs. 3 BGB bestimmt, dass für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen des Geschlechts des Arbeitnehmers keine geringere Vergütung vereinbart werden darf. Dieser Grundsatz gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht nur im gleichen Betrieb, sondern auch auf der Ebene ganzer Gewerbezweige und der gesamten Wirtschaft. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geht allerdings nach wie vor davon aus, dass nur auf der Ebene des Einzelunternehmens nach gleichwertigen Arbeitsplätzen gesucht werden darf.

2. Auch in Tarifverträgen können Regelungen über die Vergütung getroffen werden. Auch hier können also Benachteiligungen auftreten. Folgende Punkte sind zu nennen:

- Die Vergütung von Frauen darf nicht deshalb schlechter ausfallen, als die der Männer, weil diese wegen Schwangerschaft und Erziehungsurlaub öfter ausfallen und daher beim Arbeitgeber höhere Kosten verursachen;
- Sog. Lohnabschlagsklauseln, die für Frauen nur einen bestimmten Prozentsatz der für die Männer bestimmten Vergütung vorsehen, sind rechtswidrig;
- Tarifliche Lohn- und Gehaltsgruppen dürfen nur dann auf Faktoren abstellen, bei denen Männer einen Vorsprung vor Frauen haben (z.B. Muskelkraft), wenn es auf diese Faktoren bei der konkreten Tätigkeit auch wirklich ankommt.

3. § 612 Abs. 3 BGB gilt ohne Einschränkung auch hinsichtlich der Zahlung von Zulagen und anderen übertariflichen Leistungen:

- Unzulässig ist eine Arbeitsmarktzulage für Männer, die deren Höhere Bewertung durch den Arbeitsmarkt ausdrücken soll;
- Unzulässig ist eine Zulage nach Art de Hauses, die bei den Männern erheblich höher ausfällt, als bei den Frauen;
- Unzulässig sind Formulararbeitsbedingungen, wonach alle männlichen Angestellten eine "Ehefrauenzulage" erhalten, wenn sie verheiratet sind. Die Frauen erhalten dagegen keine "Ehemännerzulage".

4. Wichtig: Wird ein Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag oder durch den Tarifvertrag in Sachen Lohn benachteiligt, so hat er einen Anspruch auf Gleichstellung mit dem besser bezahlten Geschlecht.

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