Kinder - und Jugendarbeit - Wen schützt das Gesetz?

Geschützt werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und zwar unabhängig davon , ob sie als Auszubildende oder als Arbeiter beschäftigt sind. Dabei gilt derjenige, der noch keine 15 Jahre alt ist, als Kind, wer zwischen 15 und 18 Jahren alt ist, als Jugendlicher.
Wichtig: Ist ein Jugendlicher noch vollzeitschulpflichtig, so gelten für ihn die gleichen Bestimmungen wie für Kinder.

nach oben | Vorhergehende SeiteJugendarbeit Überblick | Arbeitsrecht Startseite


Alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de

Weitere Infos: Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht