Arbeitszeitbeschränkungen für Jugendliche

1. Für Jugendliche bis 18 Jahre gilt die Obergrenze von 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden am Tag. Allerdings dürfen an einzelnen Tagen auch 8 1/2 Stunden gearbeitet werden, wenn insgesamt die Grenze von 40 Stunden nicht überschritten wird.

2. Es gilt grundsätzlich die 5-Tage-Woche. Samstag und Sonntag sind arbeitfrei. Ausnahmen werden jedoch für solche Branchen gemacht, die einen besonderen Arbeitsrythmus haben ( Krankenhäuser, Gasstätten, Landwirtschaftsbetriebe). Selbstverständlich hat der betroffene Jugendliche dann Anspruch auf einen (jeweils) freien Tag in der Woche.

3. Grundsätzlich dürfen Jugendliche nur in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Das heißt das Nachtarbeit verboten ist. 
Auch hier werden jedoch Ausnahmen gemacht, wenn der Arbeitsrythmus der Branche es verlangt. Insbesondere wird die zwingende Nachtruhe in mehrschichtigen Betrieben auf die Zeit von 23 bis 6 Uhr beschränkt.
Im Bäckerhandwerk dürfen 16jährige bereits um 5 Uhr, 17jährige bereits um 4 Uhr beginnen. 
In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahren ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr beschäftigt werden.

Wichtig:
Zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen in jedem Fall zwölf Stunden Freizeit liegen.

4. Auch Jugendliche haben einen Anspruch auf Pausen: Beträgt die Arbeitszeit mehr als 6 Stunden am Tag, müssen insgesamt 60 Minuten Pause gewährt werden. Dabei muss die erste Pause spätestens nach 4 1/2 Stunden eingelegt werden. Die Pausen dürfen nicht kürzer als 15 Minuten sein. 

5. Rechnet man die reine Arbeitszeit und die Pausen zusammen, darf die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich 10 Stunden nicht überschreiten. Im Bergbau unter Tage beträgt diese Obergrenze sogar nur 8 Stunden. Dagegen darf die Schicht im Gasstättengewerbe, in der Landwirtschaft, in der Tierhaltung, auf Bau- und Montagestellen 11 Stunden dauern.

Wichtig:
Für die Teilnahme am Berufsschulunterricht muss der Jugendliche in jedem Fall freigestellt werden. Hat ein Berufsschultag mehr als 5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, so muss er an diesem Tag nicht mehr in den Betrieb. Dies gilt jedoch nur für einen Tag in der Woche. Gibt es weitere Unterrichtstage mit einer solchen Unterrichtsbelastung, kann der Jugendliche auch an diesen Tagen im Betrieb beschäftigt werden.

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