Lohn, Gehalt - Vergütungsformen und Zulagen

Die nachstehend aufgeführten Lohnformen können einerseits die einzige Vergütung sein, die der Arbeitnehmer erhält. Daneben können aber auch noch Zulagen gewährt werden.

1. Vergütungsformen

a) Zeitlohn

Beim Zeitlohn ergibt sich die Höhe des Arbeitsentgeltes allein aus der Dauer der geleisteten Arbeit.

b) Leistungslohn

Ein Leistungslohn wird vereinbart, wenn es dem Arbeitgeber darauf ankommt, dass der Arbeitnehmer einen besonderen Leistungseinsatz zeigt. Ist ein Leistungslohn vereinbart, so hat der Arbeitgeber einen bestimmten Spielraum, innerhalb dessen er die Vergütung beeinflussen kann. Maßstab hierfür wird die Quantität und Qualität der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers sein. Die herkömmliche Form des Leistungslohns ist der sog. Akkordlohn.

c) Prämienlohn

Erhebliche Bedeutung hat in der Praxis mittlerweile die Entlohnung, die an ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers anknüpft, das positive Auswirkungen auf die betriebliche Effizienz hat. Erzielt der Arbeitnehmer einen solchen Effekt, so erhält er eine Prämie. So kann eine "Nutzungsprämie" für eine hohe Auslastung der Maschine(n) genauso vereinbart sein, wie eine "Güteprämie" für qualitativ hochwertige Arbeit oder eine "Ersparnisprämie" für niedrigen Materialverbrauch.
§ 87 Abs. 1 Nr.11 Betriebsverfassungsgesetz bestimmt, dass der Betriebsrat bei der Einführung, Änderung und Schaffung eines Prämiensystems ein Mitbestimmungsrecht hat.

2. Zulagen

Zulagen sind zusätzliche Vergütungen, die neben dem vereinbarten Lohn gewährt werden. Sie können im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Meistens sind sie jedoch im Tarifvertrag geregelt. Drei Arten sind zu unterscheiden:

a) Zulagen für bestimmte Leistungen

Hierher gehören Schicht- und Nachtdienstzulagen genauso, wie Erschwernis- und Gefahrenzulagen oder eine bessere Entlohnung von Feiertagsarbeit.

b) Verhaltensabhängige Zulagen

Hierher gehören die Anwesenheits- und Pünktlichkeitsprämie, auf die der Arbeitnehmer durch sein Verhalten Einfluss nehmen kann.

c) Leistungsunabhängige Zulagen

Hierbei geht es um Vergütungsbestandteile, die einzelnen oder allen Beschäftigten gewährt werden, z.B. die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen, Gewinn- und Ertragsbeteiligungen sowie Einmalzahlungen zu Weihnachten und das Urlaubsgeld.

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