Mobbing - Was ist das genau?

„Mobbing“ bezeichnet ein prozesshaftes Geschehen am Arbeitsplatz, das sich aus zahlreichen höchst unterschiedlichen Handlungen zusammensetzen und sich teilweise über mehrere Jahrzehnte erstrecken kann. Es handelt sich hierbei um eine Erscheinungsform psychosozialer Belastungen am Arbeitsplatz.
Weitere Erscheinungsformen sind die Diskriminierung sowie die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, wobei die Übergänge in der Praxis häufig fließend sind. So kann beispielsweise sexuelle Belästigung Bestandteil von Mobbing sein, muss es jedoch nicht.

Für „Mobbing“ gibt es keine gesetzliche Definition, wie es etwa bei der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz (vgl. §2 Abs. 2 Beschäftigtenschutzgesetz) der Fall ist. Es gibt eine Reihe das Phänomen beschreibender, meist arbeitswissenschaftlicher Begriffsbestimmungen, bei denen das zum Ausdruck kommt, was Mobbing letztendlich ausmacht: die Verbundenheit einzelner Handlungen durch ein unsichtbares „Band“. Insoweit kann Mobbing durchaus mit einer Perlenkette verglichen werden: Ist die einzelne Perle auch noch so unbedeutend, so wächst ihr Wert mit dem Hinzukommen weiterer Perlen, wobei der Faden die Verbindung zwischen den einzelnen Perlen herstellt.

Definition des Bundesarbeitsgerichts:
Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern
Untereinander oder durch Vorgesetzte.

Definition des Thüringer Landesarbeitsgerichts:
Im arbeitsrechtlichen Verständnis erfasst der Begriff des „Mobbings“ fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder
ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach
Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen.

Die Definitionen erscheinen möglicherweise kompliziert und sind nur schwer zu verstehen oder bedürfen sogar einer Interpretation. Jedoch bedarf es einer genauen Begriffsbestimmung, um Mobbing von anderen Begriffen (z. B. Meinungsverschiedenheit, Streit, Disput) abgrenzen und geeignete Maßnahmen zu seiner Bewältigung ergreifen zu können. Vielleicht hilft an dieser Stelle eher ein kurzes und prägnantes Schlagwort weiter. Nennen wir es „Psychoterror“ – selbst wenn dieser Begriff ebenfalls wegen der zahlreichen Interpretationsmöglichkeiten höchst ungenau ist.

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