Die Betriebsübung als Grundlage für Arbeitnehmerrechte

 

Rechte und Pflichten können sich zudem aus bestimmten, sich dauernd wiederholenden Verhaltensweisen ergeben. Dies nennt man dann Betriebsübung. Die relevantesten Beispiele hierfür sind die Zahlung von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, wenn dies nicht bereits im Arbeitsvertrag vereinbart wurde (siehe dazu unter dem Thema 'Einmalzahlungen').

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