Urlaub

 

Auch hinsichtlich des Erholungsurlaub gilt bei Teilzeitbeschäftigten das gleiche, wie bei Vollzeitbeschäftigten. Nach dem Bundesurlaubsgesetz bestimmt, dass jeder Arbeitnehmer jährlich Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub hat. Durch Tarifvertrag oder arbeitsvertragliche Regelung kann der Urlaub erweitert werden.

Wichtig:
Für den Teilzeitarbeiter kommt es nicht darauf an, wie viele Tage oder Stunden er in der Woche arbeitet. Dies ändert nichts an der Zahl der Urlaubswochen. 

Beispiel:
Ein Teilzeitarbeiter arbeitet an zwei Tagen in der Woche. Er kann sich drei Wochen Urlaub nehmen und genau an diesen Tagen, an denen er zur Arbeit verpflichtet ist, frei nehmen.

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