Unternehmensverkauf - Umgehung des Arbeitnehmerschutzes

Zur Umgehung der Rechtsfolge des § 613a BGB (= Eintritt des Erwerbers in die Arbeitsverhältnisse), wurde das sog. Lemgoer Modell angewendet: Veräußerer oder Erwerber des Betriebes veranlassen den/die Arbeitnehmer Aufhebungsverträge abzuschließen und zwar gegen das Versprechen, vom Erwerber neue Verträge zu erhalten. Dies ist unzulässig, da auf diese Art der Schutz des § 613a BGB (= Erhalt der bestehenden Arbeitverhältnisse) umgangen wird.

Gleiches gilt für den Fall, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zum Verzicht auf Sozialleistungen überredet, weil nur so der Betrieb verkauft werden könne.

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