Häufig wird eine Kündigung mit dem Angebot verbunden, das Arbeitsverhältnis zu neuen (meistens schlechteren) Arbeitsbedingungen fortzusetzen, sog. Änderungskündigung. Im Gegensatz zur Teilkündigung führt die Änderungskündigung zu einer Änderung des Inhalts des gesamten Arbeitsverhältnisses.
1. Änderungskündigung als "geringeres Übel" zur Entlassung | [mehr dazu] |
2. Unzulässigkeit der Änderungskündigung | [mehr dazu] |
3. Ordentliche / außerordentliche Änderungskündigung | [mehr dazu] |
4. Beteiligung des Betriebsrates | [mehr dazu] |
5. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers | [mehr dazu] |
6. Soziale Rechtfertigung und soziale Auswahl | [mehr dazu] |
7. Verhältnismäßigkeit der Änderungskündigung | [mehr dazu] |
nach oben | Vorhergehende Seite | Kündigung Überblick | Arbeitsrecht Startseite
Alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de
Weitere Infos: Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht