Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitnehmers - Überblick

Das Kündigungsschutzgesetz lässt auch dann eine Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber zu, wenn dies aus dringenden betrieblichen Erfordernissen notwendig wird, sog. betriebsbedingte Kündigung.Eine solche Kündigung setzt zunächst einen Kündigungsgrund voraus, der sich aus innerbetrieblichen oder aus außerbetrieblichen Umständen (z.B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang) ergeben kann.

Nach dem Gesetz müssen für eine betriebsbedingte Kündigung dringende betriebliche Erfordernisse gegeben sein. Solche Erfordernisse liegen nicht vor, wenn es eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit gibt. Der Arbeitgeber hat zu prüfen, ob ein gleichwertiger oder ungleichwertiger Arbeitsplatz nicht nur im betroffenen Betrieb, sondern im gesamten Unternehmen vorhanden sein könnte.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass eine betriebsbedingte Kündigung immer nur Ultima Ratio sein darf, also kein milderes Mittel in Betracht kommt. Nach der aktuell geltenden Regelung des Kündigungsschutzgesetzes ist trotz Vorliegens dringender betrieblicher Gründe eine betriebsbedingte Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl der Arbeitnehmer die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die ggf. vorhandene Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat.

Andererseits gibt das Gesetz dem Arbeitgeber die Möglichkeit, hinsichtlich einer betriebsbedingten Kündigung solche Personen von der sozialen Auswahl auszunehmen, deren Weiterbeschäftigung aus zwei Gründen im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Das sind einerseits so genannte "Leistungsträger", hinsichtlich derer wegen ihrer besonderen Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes ein berechtigtes betriebliches Interesse gegeben ist.

Zum Thema betriebsbedingte Kündigung soll nachfolgend näher erläutert werden:

1. Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung [mehr dazu]
2. Unternehmerische Entscheidung und deren Nachprüfung [mehr dazu]
3. Innerbetriebliche / außerbetriebliche Gründe [mehr dazu]
4. Milderes Mittel anstelle der Kündigung  
    - Anforderungen im Überblick [mehr dazu]
    - Was meint "dringend erforderlich"? [mehr dazu]
    - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit [mehr dazu]
    - Interessenabwägung [mehr dazu]
5. Die soziale Auswahl unter den Arbeitnehmern  
    - Was meint "soziale Auswahl" bei betriebsbedingter Kündigung? [mehr dazu]
    - Maßgebende Kriterien der sozialen Auswahl [mehr dazu]
    - Wer wird bei der sozialen Auswahl berücksichtigt? [mehr dazu]
    - Auskunftsanspruch hinsichtlich der sozialen Auswahl [mehr dazu]

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