Kündigung Arbeitsvertrag - Ausschluss im Vertrag

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können im Arbeitsvertrag den Ausschlusse der ordentlichen Kündigung vereinbaren. Dies hat zur Folge, dass beide Parteien das Vertragsverhältnis nur außerordentlich (fristlos) kündigen können. Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist aber immer ein wichtiger Grund, der auch darin liegen kann, dass einer Vertragspartei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist (siehe im einzelnen unter 'Fristloser Kündigung'.

Der Ausschluss der ordentlichen Kündigung hat einerseits eine erhöhte "Planungssicherheit" für beide Seiten zum Vorteil. Andererseits wird es natürlich für beide Seiten schwieriger, sich voneinander zu trennen. 

Anzumerken ist, dass eine solche Vereinbarung in der Praxis nur selten vorkommt.

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