Personenbedingte Gründe zur Kündigung sind solche, die auf den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers beruhen. Hierzu gehören insbesondere
1. Voraussetzungen einer personenbedingten Kündigung | [mehr dazu] |
2. Negative Prognose mit Blick auf die Eignung | [mehr dazu] |
3. Milderes Mittel anstelle der Kündigung | [mehr dazu] |
4. Weiterbeschäftigung auf einem freiem Arbeitsplatz | [mehr dazu] |
5. Erforderlichkeit einer Interessenabwägung | [mehr dazu] |
6. Einzelne Kündigungsgründe in der Person: | |
- Wegfall der Arbeitserlaubnis | [mehr dazu] |
- Wegfall der Berufsausübungserlaubnis | [mehr dazu] |
- Erwerbs- und Berufsunfähigkeit | [mehr dazu] |
- fehlende Eignung (fachlich / persönlich) | [mehr dazu] |
- Begehung von Straftaten | [mehr dazu] |
- Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe | [mehr dazu] |
- Erreichen eines bestimmten Alters | [mehr dazu] |
- Verletzung der Verschwiegenheitspflicht | [mehr dazu] |
- Eheschließung / Ehescheidung | [mehr dazu] |
- Übernahme eines Ehrenamtes | [mehr dazu] |
- Sicherheitsbedenken des Arbeitgebers | [mehr dazu] |
- Lohnpfändung | [mehr dazu] |
- Verschuldung des Arbeitnehmers | [mehr dazu] |
- Wehrdienst | [mehr dazu] |
- außerbetriebliche Tatsachen | [mehr dazu] |
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