Personenbedingte Kündigung:

Fehlende Eignung des Arbeitnehmers

Die fehlende Eignung des Arbeitnehmers für den Arbeitsplatz in fachlicher oder persönlicher Hinsicht kann Grund für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. Dies gilt auch in dem Fall, wenn die Eignungsmängel vom Arbeitnehmer nicht verschuldet sind.

Mängel der fachlichen Fähigkeiten können beispielsweise fehlende Kenntnisse und Fertigkeiten im erlernten oder ausgeübten Beruf sein. Sie können aber auch daraus resultieren, dass nötige Prüfungen nicht bestanden werden oder berufliche Qualifikationsnachweise fehlen.

Gesundheitliche oder charakterliche Eigenschaften können die Ungeeignetheit des Arbeitnehmers für die Erbringung der von ihm geschuldete Arbeitsleistung sein.

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