Checkliste 'Beantragung des Erbscheins'

 

Zuständig für die Erteilung des Erbscheins ist das Nachlassgericht (Amtsgericht) am Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Erblassers. Fehlt ein Wohnsitz bzw. Aufenthalt in Deutschland, ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.

Sind mehrere Erben vorhanden, so kann jeder einen Teilerbschein beantragen oder auch einen gemeinschaftlichen Erbschein.

Notwendige Angaben und Unterlagen

bei gesetzlichen Erben: bei Erben auf Grund Testament oder Erbvertrag:
  • Personalausweis
  • Sterbeurkunde (für die Todeszeit)
  • Familienstammbuch (für das Verwandtschaftsverhältnis mit  dem Verstorbenen)
  • ob und welche Personen vorhanden sind, durch die der Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen bzw. sein Erbteil gemindert werden würde
  • ob und welche Testamente oder Erbverträge vorhanden sind
  • ob ein Rechtsstreit  über das Erbrecht geführt wird
  • welcher eheliche Güterstand mit dem Verstorbenen.
  • Testament bzw. Erbvertrag
  • ob Kenntnis über andere Verfügungen von Todes wegen
  • Sterbeurkunde
  • ob ein Rechtsstreit über das Erbrecht geführt wird.

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