Erbengemeinschaft - Überblick

Mehrere Erben eines Erblassers, die das Erbe angenommen haben, bilden eine Erbengemeinschaft. Da die Erben voll in die Rechtsstellung des Erben eintreten, sind sie sog. Gesamtrechtsnachfolger. Mit Blick auf den Übergang des Nachlasses und der Nachlassverbindlichkeiten ist die Erbengemeinschaft eine sog. Gesamthandsgemeinschaft. Die Erben müssen den Nachlass gemeinsam verwalten, die Nachlassverbindlichkeiten begleichen und das danach verbleibende Vermögen aufteilen.

Hinweis: Die Frage nach der Haftung der Erbengemeinschaft für Nachlassverbindlichkeiten wird unter dem Thema 'Haftung des bzw. der Erben' abgehandelt.

Zum Thema Erbengemeinschaft soll an dieser Stelle behandelt werden:

1. Was genau bedeutet Gesamthandsgemeinschaft? [mehr dazu]
2. Wie erfolgt die Verwaltung des Nachlasses? [mehr dazu]
3. Was bedeutet Auseinandersetzung und wer kann sie wann verlangen? [mehr dazu]
4. Was ist bei der Verteilung des Nachlasses zu beachten? [mehr dazu]
5. Letzte Möglichkeit: Die Auseinandersetzungsklage [mehr dazu]

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