Haftung Erbe / Erben - Welche Erblasser-Schulden sind auszugleichen?

1. Die Haftung des Erben / der Erben bezieht sich zunächst auf die allgemeinen Schulden des Erblassers. Das sind z.B.

2. Hinzu kommen die Schulden, die anlässlich des Erbfalls entstehen (sog. Erbfallschulden). Das sind

3. Zum Schluss sind die sog. Nachlasserbenschulden zu nennen: Macht der Erbe Rechtsgeschäfte, die dem Nachlass zugute kommen und ordnungsgemäße Abwicklungstätigkeiten darstellen, richten sich die daraus entstehenden Verbindlichkeiten auch gegen den Nachlass. Zu nennen sind hier z.B. die Kosten für die Schließung eines Betriebes oder Instandhaltungsmaßnahmen hinsichtlich eines zum Nachlass gehörenden Hauses.

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