Vermächtnis verschenkt - Rückgabe / Herausgabe des Geschenkes?

Es ist möglich, dass der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag einer bestimmten Person ein Vermächtnis hinterlässt (z.B. eine wertvolle Briefmarkensammlung), den Gegenstand des Vermächtnisses aber vor dem Erbfall an eine andere Person verschenkt. 

Hier kann derjenige zu dessen Gunsten dass Vermächtnis angeordnet wurde, grundsätzlich die Herausgabe des Geschenkes vom Beschenkten verlangen. Nur, wenn die Schenkung als Entgelt für eine Betreuung des Erblassers gedacht war, darf der Beschenkte das Geschenk behalten. 

Wichtig:
Der Schenker sollte den Grund für die Schenkung schriftlich festhalten, um spätere Unklarheiten auszuräumen.

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