Checkliste für die schwere Ehekrise

 

Regelmäßig sind in einer Ehekrise folgende Dinge zu beachten:

Grundsätzlich gilt: Suchen Sie so früh wie möglich einen Anwalt auf, der auf Familienrecht spezialisiert ist. Lassen Sie sich über das richtige rechtliche Vorgehen so früh als möglich beraten, da gerade in einer Frühphase des Auseinanderlebens wichtige Weichen gestellt werden.

1. Schritt: Überblick verschaffen

Zunächst sollten Sie sich über folgende Punkte einen ersten Überblick verschaffen:

Die Finanz- und Vermögenssituation Ihres Partners

Ihre eigenen vertraglichen Verpflichtungen und Bindungen

Ihre gemeinsame Vermögenssituation

2. Schritt: Anwalt aufsuchen

Spätestens jetzt sollten Sie einen Anwalt aufsuchen, um die Situation zu besprechen, eine realistische Handlungsperspektive zu entwickeln und die weitere Zukunft auf solider finanzieller Einschätzung planen zu können.

Was kann der Anwalt tun?

Im folgenden einige Punkte, die der Anwalt für Sie regeln kann.

>> Wohnungssicherung

Nur in seltenen Fällen, die meist von Gewalt zwischen den Eheleuten gekennzeichnet sind, gelingt es, den Partner schnell aus der Ehewohnung zu verbannen. In der Regel empfiehlt es sich für den trennungswilligen Partner die Trennung durch Suche einer neuen Wohnung einzuleiten, falls nicht eine Verständigung mit dem Partner über die Fortnutzung der Wohnung gelingt.

Bei gemeinsamen unterzeichneten Mietverträgen kann der ausziehende Partner nicht allein kündigen, es sei denn, der Vermieter entlässt ihn aus dem Vertrag. In diesen Fällen haftet der weichende Partner bis zur Beendigung des Mietverhältnisses durch gemeinsame Kündigung oder gerichtliche Entscheidung (Wohnungszuweisung oder Verurteilung des anderen Partners zur Kündigung). Bei gemeinsam unterzeichneten Mietverträgen lauern mithin große finanzielle Risiken für den weichenden Partner, wenn der andere die Miete nicht mehr zahlt. Der Vermieter wird die rückständigen Mieten von ihm verlangen können, obwohl er nicht in der Wohnung gelebt hat. Teilen Sie daher Ihrem Anwalt von sich aus mit, wenn Sie einen gemeinsamen Mietvertrag haben, die Wohnung aber nicht mehr gemeinsam genutzt wird.

>> Unterhalt

Die Sicherung der materiellen Existenz nach der Trennung ist eine der wichtigsten Fragen. Unterhaltsberechnungen sind weit komplizierter, als vielfach angenommen wird. Keinesfalls reicht ein Blick in die Tabellen aus. Das Ergebnis wird fast immer falsch sein. Falls Sie eine recht einfach Unterhaltsberechnung kennenlernen möchten, klicken Sie hier.

Achten Sie in jedem Fall auf die Geltendmachung von Krankenversicherungsunterhalt und Altersvorsorgeunterhalt, der ab Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens zu zahlen ist. Dadurch steigt der Gesamtunterhalt.

>> Vermögenssicherung

Eine Sicherung von Vermögensgegenständen ist schwierig, erfordert aber in jedem Fall sofortiges Handeln des Anwalts.

>> Elterliches Sorgerecht für die Kinder

Der Gesetzgeber geht nunmehr im Regelfall davon aus, dass eine Trennung der Eltern einen Sorgerechtseingriff nicht erforderlich macht. Nur dann, wenn begründete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohles besteht, braucht insoweit etwas getan werden. Der Elternteil, bei dem sich das Kind befindet, kann ohnehin seit neuestem alle wichtigen Dinge des täglichen Lebens allein für das Kind entscheiden.

>> Umgangsrecht mit den Kindern

Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil. Dieses zu vereiteln - oder nicht wahrzunehmen - ist in der Regel gegen die Interessen des Kindes gerichtet.

>> Hausrat

Hausrat sind die zur gemeinsamen Nutzung bestimmten Gegenstände der Ehewohnung (nicht also die Fotoausrüstung des Hobbyfotografen). Über den Hausrat sollten die Eheleute bei Auflösung der Wohngemeinschaft eine Einigung herbeiführen, da ansonsten gerichtliche Hausratsteilungsverfahren fast immer teure und selten gerechte Lösungen schaffen.

2. Braucht man immer einen Anwalt?

Die Antwort lautet: Jein. Derjenige, der den Scheidungsantrag bei Gericht stellt, muss allerdings einen Anwalt haben.

Es empfiehlt sich aber in allen, außer den völlig einverständlichen Scheidungen in denen über keinen einzigen Punkt gestritten wird, einen Anwalt einzuschalten.

3. Weitere Überlegungen

1. Was ist mit den Schulden? Hafte ich für Schulden meines Partners?

Aus vielen Ehen resultieren Schulden. Grundsätzlich gilt, dass jeder Ehepartner nur für die eigenen Schulden haftet. Bei gemeinsamen Schulden muss zwischen dem sogenannten Außen- und Innenverhältnis unterschieden werden.

Das Außenverhältnis betrifft das Verhältnis des Gläubigers (Bank) zu den Ehegatten. Im Regelfall haften beide Ehepartner auf die gesamte Summe. Ausnahmen sind dann gegeben, wenn die Mithaftung eines Ehepartners der Bank keine wirkliche Sicherheit gegeben hat, etwa weil dieser einkommenslos oder nur Geringverdiener war.

Im Innenverhältnis werden gemeinsame Schulden im Prinzip geteilt, es sei denn, dass sich aus deren Entstehungsgeschichte eine andere Verteilung ergibt. Dies hat zur Folge, dass derjenige Ehegatte, der von einem Gläubiger in Anspruch genommen wird, gegenüber seinem Gatten einen Ausgleichsanspruch hat, wenn seine Inanspruchnahme im Außenverhältnis seine Haftungsquote im Innenverhältnis übersteigt.

Vielfach wird angestrebt, Schulden zu teilen. Dies erfolgt mit dem Ziel, aus der gemeinsamen Haftung der Partner im Außenverhältnis entlassen zu werden. In den seltensten Fällen werden sich Banken darauf einlassen, weil sie regelmäßig einen Schuldner und damit eine (meist nur scheinbare) Sicherheit aufgeben.

2. Was ist mit den Konten?

Ein gemeinsames Konto sollte bei Anzeichen einer Krise aufgelöst werden, da die Versuchung groß ist, die finanzielle Unsicherheit durch "Leerräumen" des Kontos zu minimieren.

Die Vollmacht eines Gatten für das Konto des anderen sollte man bei Anzeichen einer Krise ebenso widerrufen.

3. Was sind die größten Gefahren eines Trennungsprozesses?

Trennungs- und Scheidungsverfahren sind Massenverfahren. Wie immer in solchen Fällen hat der Gesetzgeber ein dichtes Regelungswerk geschaffen, das die meisten Risiken auf ein erträgliches Maß reduziert. Wie immer im Leben kann man sich gegen kriminelle Machenschaften nicht schützen. Unzureichend ist der Schutz der Ehegatten vor treuwidrigen Vermögensverschiebungen in einer ehelichen Krisensituation. Im Regelfall wird der in der Ehe erzielte Vermögenszuwachs zwischen den Gatten ausgeglichen. Das setzt aber voraus, dass man

In der Regel kümmert man sich in der Ehe nicht um die Vermögenswerte des Partners. Erst wenn es kriselt wird man hellwach. Dann kann es allerdings zu spät sein. Wenn der Partner zu diesem Zeitpunkt Vermögen verschleiert oder verschoben hat, ist selbst ein Auskunftsbegehren, das rechtlich erzwungen werden kann, meist wirkungslos.

Ähnliches passiert, wenn der Partner zwischen Trennung und Scheidungsantrag Vermögen verpulvert oder verspielt. Kein Partner ist (von Grenzfällen einmal abgesehen) gehindert, das auf seinen Namen lautende Sparvermögen 'auf den Kopf zu hauen'. Wenn es dann zum Vermögensausgleich kommt, ist am Stichtag alles weg und dem "Düpierten" bleibt nichts zum Verteilen.

Gegen derartige Unredlichkeiten hilft meist nichts. Sämtliche Sicherungsverfahren sind risikoreich und teuer. Je treuwidriger der Partner vorgeht, desto machtloser ist man gegen derartige Verluste. Es tröstet nur die Gewissheit, dass im Leben nicht alle Risiken ausgeschlossen werden können.

4. Kann man nicht auch ohne Scheidung "ewig" getrennt leben?

Man kann. Aber es ist meist nicht ratsam, da im Regelfall der Versorgungsausgleich weiterläuft mit der Folge, dass die Partner trotz der Trennung solidarisch eine im Prinzip gemeinsame Altersversorgung aufbauen. Der wirtschaftlich schwächere Partner kann die Früchte der 'gemeinsamen' Altersversorgung durch Stellung eines Scheidungsantrages jederzeit ernten, es sei denn, der Versorgungsausgleich wird durch notariellen Vertrag ausgeschlossen.


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