Eheverbot / Eheverbote

In folgenden Fallgestaltungen ist ein Eheverbot gegeben:

1. Ein Eheverbot besteht bei der sogenannten "Doppelehe". Das bedeutet, dass eine Ehe nicht geschlossen werden darf, wenn einer der heiratswilligen Partner mit einer dritten Person in dem konkreten Zeitpunkt verheiratet ist.

2. Unter die Eheverbote fällt auch die Eheschließung bei Verwandtschaft in gerader Linie sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern.

Durch das am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts wurde das bis dahin bestehende Eheverbot bei Schwägerschaft aufgehoben.

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