Die Gütertrennung - Vereinbarung durch Ehevertrag

Die Gütertrennung ist wie bereits in der Einleitung angemerkt ein Güterstand, der durch Ehevertrag von den Ehegatten vereinbart wird.

1. Für die Zeit der Ehe gilt für die Gütertrennung dasselbe, wie für die Zugewinngemeinschaft: Die Vermögen beider Eheleute bleiben getrennt, und jeder Ehepartner kümmert sich um seinen Teil.

2. Im Falle der Scheidung kommt der Unterschied zur Zugewinngemeinschaft zu tragen: Es findet kein Ausgleich des währende der Ehe angehäuften Vermögens statt. Auch im Falle der Scheidung bleiben die Vermögen also getrennt.

3. Gemeinsamer Besitz (z.B. Fernseher, Möbel, Wertgegenstände) werden behandelt, wie es bei "normalen" Miteigentümern der Fall wäre: Der Eigentümer, der die Sache im Endeffekt bei einer Trennung behält, hat dem anderen einen Ausgleich in Geld zu zahlen. Dieser ist abhängig von der Gewichtung der Eigentumsstellung, die bei der Ehe meist Hälfte/Hälfte ist.

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