Ehevertrag - Abschluss durch Eheleute vor dem Notar

Ein Ehevertrag kann während der Ehe, aber auch schon davor geschlossen werden.

Um die Eheleute vor übereilten und unsinnigen Eheverträgen zu schützen, hat der Gesetzgeber angeordnet, dass der Abschluss eines Ehevertrages vor einem Notar erfolgen muss. Dazu ist die gleichzeitige Anwesenheit beider (künftigen) Eheleute beim Notar erforderlich. Eine Vertretung ist allerdings möglich. Ein Ehevertrag, der Einfluss auf den Güterstand hat und ohne notarielle Beglaubigung bzw. Beratung geschlossen wurde, ist ungültig.

Wichtig ist, dass früher vereinbarte Güterstände durch einen neuen Ehevertrag abgeändert werden können.

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