Die Abstammung des Kindes

 

1. Wer ist Mutter des Kindes?

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
Damit stellt das Gesetz klar, dass eine Leihmutter nicht die Mutter des Kindes ist. Dies geschieht mit Blick auf das in Deutschland geltende Verbot der sog. Eispende. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass bereits die auf eine Leihmutterschaft abzielende vertragliche Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig ist. Folge ist, dass eine Leihmutter nicht zur Herausgabe des Kindes gezwungen werden kann.

2. Wer ist Vater des Kindes?

Vor der Reform des Kindschaftsrechts ist das Gesetz davon ausgegangen, dass ein während der Ehe geborenes Kind grundsätzlich auch vom Ehemann abstammt. Bei der Überarbeitung des Abstammungsrechts ist nun auch dem Gesetzgeber aufgefallen, dass zum Kinderzeugen und -kriegen nicht unbedingt eine eheliche Gemeinschaft notwendig ist. Daher wird nunmehr wie folgt differenziert:

Vater des Kindes ist der Mann,

  1. der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist,
  2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
  3. dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Von diesen Kriterien wird insbesondere dann Gebrauch gemacht, wenn der Geburtstermin eines Kindes kurz vor oder nach der Scheidung bzw. Trennung der Eltern liegt.

3. Anfechtung der Vaterschaft

Nicht immer ist ganz klar, wer denn nun eigentlich der Vater des Kindes ist. Bestehen insofern Zweifel, kann die Vaterschaft von den folgenden Personen angefochten werden:

  1. von dem Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist,
  2. von dem Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat,
  3. von der Mutter,
  4. vom Kind selbst.

Für die Anfechtung besteht eine gesetzliche Frist: Sie muss zwei Jahre nach der Geburt des Kindes erfolgen bzw. zwei Jahre nachdem der Anfechtungsberechtigte Kenntnis von den Umständen erlangt hat, die gegen eine Vaterschaft sprechen.

Hat das Kind ein schutzwürdiges Interesse, kann der Vaterschaftstest auch erzwungen werden. Dies geschieht dann durch eine gerichtliche Zwangsanordnung.

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