Fehler der Kaufsache: Rechte des Käufers

 

Steht fest, dass die Kaufsache einen Fehler hat, stellt sich die Frage, welche Rechte der Käufer gegenüber dem Verkäufer hat. Geregelt ist dies im Kaufrecht, §§ 433 ff. BGB.

Wichtig ist, dass die Rechte und die Reihenfolge Ihrer Geltendmachung mit der Reform des Schuldrechts zum 01.01.2002 neu strukturiert wurden.

1. Rechte bei Abschluss des Kaufvertrages bis zum 01.01.2002
    a) Überblick [mehr dazu]
    b) Minderung [mehr dazu]
    c) Wandelung [mehr dazu]
    d) Schadensersatz [mehr dazu]
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2. Rechte bei Abschluss des Kaufvertrages nach dem 01.01.2002
    a) Überblick [mehr dazu]
    b) Vorrangig: Anspruch auf Nacherfüllung [mehr dazu]
    c) Minderung des Kaufpreises [mehr dazu]
    d) Rücktritt vom Kaufvertrag [mehr dazu]
    e) Schadensersatz [mehr dazu]
    f ) Ersatz vergeblicher Aufwendungen [mehr dazu]

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