Abschluss Kaufvertrag bis 01.01.2002 - Rechte im Überblick

 

Hat die Kaufsache einen Fehler/Mangel, stehen dem Käufer bestimmte Rechte (Gewährleistungsrechte) gegen den Verkäufer zur Verfügung:

1. Der Käufer kann den Kaufpreis mindern, d.h. einen bestimmten Geldbetrag zurückverlangen.

2. Der Käufer kann die Kaufsache wandeln, d.h. die Sache zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen (Rückgängigmachung des Kaufs).

3. Der Käufer kann Schadensersatz verlangen, wenn er vom Verkäufer getäuscht wurde oder die Sache eine zugesicherte Eigenschaft nicht aufweist.

Der Käufer kann wählen, ob er wandeln oder mindern will. Die Entscheidung des Käufers ist allerdings verbindlich, wenn der Verkäufer dieser zugestimmt hat.

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