Ersatz des Verzögerungsschadens (bei Abschluss des Kaufvertrages ab 01.01.2002)

 

Der Verzögerungsschaden ist der Schaden, der dem Käufer aus der verspäteten Lieferung der Kaufsache entsteht.

Der Käufer wird Ersatz dieses Schadens verlangen, wenn er trotz der verspäteten Lieferung noch Interesse daran hat, die Ware zu erhalten. Der Kaufvertrag bleibt in diesem Fall nämlich bestehen, und der Käufer hat weiterhin einen Anspruch auf Lieferung der Ware.

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, damit der Käufer einen aus der verspäteten Lieferung folgenden Schaden ersetzt bekommen kann:

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, kann der Käufer neben der Lieferung der Kaufsache auch Ersatz des Schadens verlangen, der Ihnen durch die verspätete Lieferung entstanden ist. Der Verkäufer muss den Käufer also finanziell so stellen, wie er stehen würde, wenn er die Ware rechtzeitig erhalten hätte.

Verzögerungsschäden sind z.B. die Mahnkosten (Porto u.ä.; die erste Mahnung sollte der Käufer selbst schreiben, da insoweit die Kosten eines Rechtsanwalts nicht ersetzt werden); ein etwaiger entgangener Gewinn der dadurch entstanden ist, dass die Ware nicht rechtzeitig geliefert wurde; Leihgebühren für einen Ersatzgegenstand für die Zeit, in der der Käufer die bestellte Ware nutzen wollte (Leihvertrag/Quittungen aufbewahren!).

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