Rücktritt vom Kaufvertrag (bei Abschluss des Kaufvertrages ab 01.01.2002)

 

Anstatt weiterhin Lieferung und daneben Ersatz des Verzögerungsschadens zu verlangen, kann der Käufer bei verspäteter Lieferung auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat zur Folge, dass der Vertrag rückabgewickelt wird. Das Vertragsverhältnis wird so behandelt, als ob nie ein Vertrag geschlossen wurde: der Verkäufer muss nicht mehr liefern, der Käufer kann die Lieferung nicht mehr fordern. Wurde bereits etwas gezahlt, ist der entsprechende Betrag ebenfalls zurückzuerstatten.

1. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, damit der Käufer bei verspäteter Lieferung vom Vertrag zurücktreten kann:

2. Hat der Verkäufer nur eine Teilleistung rechtzeitig erbracht (z.B. die Hälfte der bestellten Küche geliefert), kann der Käufer vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.

3. Der Käufer kann dann nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn der Rücktrittsgrund ganz oder überwiegend in seine Verantwortung fällt oder sich der Käufer im Verzug mit der Annahme der Kaufsache befindet.

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