Schadensersatz wegen Nichterfüllung (bei Abschluss des Kaufvertrages ab 01.01.2002)

 

Anstatt vom Vertrag zurückzutreten, kann der Käufer bei verspäteter Lieferung auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Folge ist, dass der Vertrag rückabgewickelt wird. Das Vertragsverhältnis wird so behandelt, als ob der Vertrag nicht geschlossen wurde: der Verkäufer muss nicht mehr liefern, der Käufer kann die Lieferung nicht mehr fordern. Wurde bereits etwas gezahlt oder geliefert, ist dies zurückzugeben.

1. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, damit der Käufer bei verspäteter Lieferung vom Vertrag zurücktreten kann:

2. Hat der Verkäufer nur eine Teilleistung rechtzeitig erbracht (z.B. die Hälfte der bestellten Küche geliefert), kann der Käufer nur dann Schadensersatz verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.

3. Liegen die genannten Voraussetzungen vor, hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm durch die Nichterfüllung entstanden ist:

Dazu gehören die Kosten, die dem Käufer dadurch entstanden sind, dass er die Ware endgültig nicht bekommen hat. Das ist zum einen der Verzögerungsschaden. Zum anderen sind auch die Mehrkosten zu erstatten, die ggf. für einen teureren Kauf einer entsprechenden Sache anfallen.

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