Betreten der Wohnung durch Vermieter / Dritte

 

Der Mieter einer Wohnung hat auch das Recht zu bestimmen, wer die Wohnung wann betritt. Dieses Recht gilt nicht nur gegenüber Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind, sondern auch gegenüber dem Vermieter selbst.

Der Vermieter darf von seinem Recht zum Betreten / Besichtigen der Wohnung nur in einer dem Mieter schonenden Weise Gebrauch machen. Er hat dementsprechende Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf er nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen zu einer angemessenen Tageszeit die Wohnung betreten (in der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr).

1. Betreten mit und ohne Voranmeldung [mehr dazu]
2. Schriftliche Voranmeldung und Terminabsprache [mehr dazu]
3. Wozu ist der Vermieter berechtigt? [mehr dazu]
3. Betreten durch Kaufinteressenten [mehr dazu]
4. Betreten wegen Modernisierungsmaßnahmen [mehr dazu]
5. Widerrufsrecht des Mieters bei Vereinbarungen [mehr dazu]

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