Checkliste: Kündigung des Vermieters

 

Folgende Punkte sind bei der Kündigung seitens des Vermieters zu beachten:

1.  Eine Kündigung ist nur in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig. Sind im Vertrag davon abweichende Regelungen getroffen worden, so sind diese unwirksam.
2.  Die ordentliche Kündigung, ist nur bei einem unbefristeten Mietverhältnis zulässig und erfordert immer ein berechtigtes Interesse des Vermieters (häufigster Fall: Eigenbedarf).
3.  Stellt die Kündigung für den Mieter eine unverhältnismäßige Härte dar (häufigster Fall: fehlender vergleichbarer Ersatzwohnraum), so ist er berechtigt, der Kündigung zu widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen.
4.  In bestimmten Fällen sieht das Gesetz einen solchen Kündigungsschutz nicht vor: Insbesondere bei Wohnraum, der Teil eines Studenten- oder Jugendwohnheimes ist (die Härteklausel kann auch hier gelten) und bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist.
5.  Kündigt der Vermieter ordentlich, so muss er bestimmte Fristen einhalten, die je nach Wohndauer 3, 6, oder 9 Monate betragen können.
6.  Bei befristeten Mietverhältnissen (= Zeitmietvertrag) kann der Vermieter nicht ordentlich kündigen.
7.  Wichtige Sonderkündigungsrechte (außerordentliche fristgemäße Kündigung) bestehen in folgenden Fällen:
a) bei Tod des Mieters,
b) bei Eintritt der Familienangehörigen in das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters, wenn dem Vermieter die Fortsetzung mit diesen Personen unzumutbar ist.
c) wenn die vermietete Wohnung Teil eines Zwei- oder Dreifamilienhauses ist und der Vermieter im selben Haus wohnt,
d) wenn der Vermieter einen mitvermieteten Nebenraum (z.B. Dachboden, Garage, Remise) zu Wohnzwecken umgestalten will. In diesem Fall muss der Mieter natürlich nur den betreffenden Nebenraum räumen.
8.  Die fristlose Kündigung ist dem Vermieter in folgenden Fällen möglich:
a) bei vertragswidrigem Gebrauch durch den Mieter
b) bei erheblichen Zahlungsrückstand des Mieters,
c) bei grober, schuldhafter Pflichtverletzung durch den Mieter.

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