Checkliste: Lärmstörungen

 

Folgende Punkte sind bei Lärmstörungen zu beachten:

1.  Der Mieter muss Lärm- und Gesundheitsbeeinträchtigungen, die das Wohlbefinden oder sogar die Gesundheit erheblich beeinträchtigen, nicht dulden.
2.  Andererseits spielen spezielle subjektive Empfindlichkeiten bei der Beurteilung der Beeinträchtigung keine Rolle. Daraus folgt, dass ortsübliche und unvermeidliche Störungen hingenommen werden müssen.
3.  Liegen die Lärmstörungen erheblich über dem Normalmaß, kann der Mieter die Miete mindern und vom Vermieter Abhilfe verlangen.
4.  In einem Rechtsstreit wird uU ein unabhängiger Sachverständiger damit beauftragt, ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Dabei richtet er sich nach den DIN- und VDI-Richtlinien.

nach oben    |    Vorhergehende Seite


© 2000 bei jur.team; alle Rechte vorbehalten.