Mietverträge und Euro-Umstellung

 

Ab dem 1.1.2002 wird der Euro einziges und offizielles Zahlungsmittel in Deutschland. Von diesem Tage an dürfen neue Mietzahlungen nur noch in Euro vereinbart werden. Bei bestehenden Verträgen muss die jeweilige Miete zum ersten Januar in Euro umgerechnet werden. Daueraufträge und Lastschriften werden automatisch durch die Banken umgestellt

Grundsätzlich gilt auch für Mietverträge die Regelung der Euro-Verordnung 1103/97 des Rates der Europäischen Union. Danach bleibt die Kontinuität sämtlicher vor der Währungsumstellung abgeschlossenen Verträge erhalten. Mietverträge behalten also ihre Gültigkeit und müssen nicht neu verhandelt werden. Für neu abzuschließende Mietverträge gibt es die Möglichkeit, die Miete bereits jetzt in Euro auszuweisen. Sie können aber auch noch auf DM-Basis abgeschlossen werden und dann ebenfalls zum ersten Januar auf Euro umgestellt werden. Mieten ab dem ersten Januar dürfen dann nur noch in Euro berechnet werden.

Offizieller Umrechungskurs bei Mietverträgen

Für die Umstellung gilt der offizielle Umrechnungskurs von 1,95583. DM-Beträge werden demnach durch 1,95583 geteilt. Die entstehenden Beträge werden bis auf die dritte Stelle nach dem Komma berechnet und dann nach kaufmännischer Sitte bis vier ab- und ab fünf aufgerundet. So würde beispielsweise eine Miete von jetzt 1.000 Mark exakt 511,29188 Euro betragen. Durch Abrundung entsteht ein künftiger Mietbetrag von 511,29 Euro. Eine Miete mit 1.150 Mark würde exakt 587,98566 Euro, aufgerundet also 587,99 Euro betragen. Diese Rundungsregeln sind für Vermieter bindend.

Mieten dürfen durch Euro-Umstellung nicht verändert werden

Die Umstellung von Mark auf Euro bei bestehenden Daueraufträgen und Lastschriftverfahren wird automatisch von den Banken vorgenommen. Weder Mieter noch Vermieter oder Hausverwalter müssen hier tätig werden. Bei monatlichen Einzelüberweisungen müssen Mieter die Beträge entsprechend den genannten Rundungsregeln überweisen. Mieter sollten weiterhin darauf achten, dass die neuen Mieten auch der tatsächlichen Umrechnung entsprechen und keine Auf- und Abschläge vorgenommen werden. Diese sind nicht zulässig, da die Höhe der Miete nicht mit Hilfe der Euro-Umstellung verändert werden kann.

Mieterhöhungen ab Januar in Euro
Reguläre Mieterhöhungen müssen ab dem ersten Januar in Euro vorgenommen werden. Bis dahin können sie sowohl in Mark als auch in Mark und Euro ausgewiesen werden, wobei der RDM dazu rät, die Euro-Beträge bereits jetzt mitanzugeben.

Für Nebenkostenabrechnungen gelten die gleichen Bedingungen.

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