Kündigung Mietvertrag bei Werksdienstwohnungen

Wird eine Wohnung als Werksdienstwohnung überlassen, so stellt die Überlassung der Wohnung entweder das Entgelt oder zumindest ein Teil des Entgelts für die Dienstleistung des Arbeitnehmers dar.

Wichtig:
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich hier nicht aus einem Mietvertrag, sondern aus dem zugrundeliegenden Arbeitsverhältnis.

1. Für die Dauer des Arbeitsverhältnisses kann der Mietvertrag über die Werksdienstwohnung nicht gekündigt werden.

2. Für die Beendigung des Rechtsverhältnisses über den Wohnraum gelten die Vorschriften über Mietverhältnisse entsprechend. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Arbeitnehmer den Wohnraum überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat oder in dem Wohnraum mit seiner Familie oder Personen lebt, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt.

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