Kündigungsfrist bei Ankündigung von Modernisierung / Modernisierungsmaßnahmen / Verbesserungsmaßnahmen

Hat der Vermieter erhebliche Modernisierungs- und Verbesserungsmaßnahmen angekündigt, die zu einer nicht unerheblichen Mieterhöhung führen, so kann der Mieter bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt, für den Ablauf des nächsten Monats kündigen, § 554 Abs. 3 BGB.

Beispiel:
Die Mitteilung des Vermieters über die beabsichtigten Modernisierungs- und Verbesserungsmaßnahmen geht dem Mieter am 13. März zu. Der Mieter kann nunmehr bis zum 30. April kündigen und zwar zum 31. Mai. Selbstverständlich kann er auch bereits im März zu Ende April kündigen.

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