Anspruch auf Schmerzensgeld

 

Ist die Lärmbeeinträchtigung besonders schwerwiegend und kommt es dadurch bei dem Betroffenen zu Gesundheitsstörungen, so kann der Störer zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verpflichtet sein. Dies gilt ganz besonders, wenn Tonwiedergabegeräte und Fernseher zu laut betrieben werden.

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