Modernisierung - Verbesserung des Wohnwertes

 

1. Maßstab für eine Verbesserung des Wohnwertes ist, ob ein Durchschnittsmieter in der Veränderung eine Wohnwertverbesserung sehen würde, Auf den persönlichen Geschmack von Mieter oder Vermieter kommt es nicht an,

2. Modernisierung befürwortet bei:

- Maßnahmen zur Verbesserung der Belichtung und Belüftung, der sanitären Einrichtungen; des Zuschnitts der Wohnung; der Energieversorgung, der Wasserversorgung oder der Entwässerung; der Beheizung; des Schallschutzes; für Rollstuhlfahrer,

- Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Wohnumfeldes, z.B. die Anlage von Kinderspielplätzen, Stellplätzen (aber nicht, wenn sie vermietet werden sollen), Grünanlagen,

- Einbau einer Zentralheizung für eine Ofenheizung,

- Isolierung des Treppenhauses mit Einrichtung einer Heizung,

- Einbau eines Warmwasserboilers,

- Installation von Einarmmischbatterien,

- Einbau von Schallschutzfenstern,

- Einbau einer Türöffnungs- und Gegensprechanlage,

- Anbau eines Balkons,

- Anschluss an das Kabelfernsehen, wenn bislang noch keine Gemeinschaftsantenne vorhanden war oder in nennenswertem Umfang mehr Programme entfangen werden können,

- Einbau eines Aufzugs; nicht aber, wenn der Mieter nur den Vorteil hat, auch in den Keller fahren zu können,

- Befestigung des Hofes,

- Einbau von Thermostatventilen an der Heizung.

3. Modernisierung umstritten bei:

- Umstellung von Nachtspeicherheizung auf Fernwärme oder Gaszentralheizung, Energie wird dabei jedenfalls nicht gespart,

- Wechsel von Koks auf Öl eine Wohnwertverbesserung, Hier kommt es darauf an, inwieweit auch Erleichterungen für die Mieter eintreten, Sicherlich kann in der Übergangszeit flexibler geheizt werden.

4. Keine Modernisierung bei:

- Wechsel von Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung,

- Austausch von Trinkwasser-Bleirohren durch verzinkte Rohre ist Instandsetzung, auch dann, wenn die alten Rohre noch den gesundheitspolitischen Anforderungen entsprochen haben,

- Einbau von Elektrosteigleitungen für alte defekte Steigleitungen; auch wenn der Einbau erfolgt, um moderne Haushaltsgeräte betreiben zu können, denn dies gehört zur vertragsgemäßen Nutzung,

- Einbau von Elektrosteigleitungen nur deshalb, weil das Dachgeschoss ausgebaut wird,

- Austausch eines abgenutzten Toilettenbeckens,

- Einbau von Kunststofffenstern für Holzfenster, wenn dadurch lediglich das Streichen der Rahmen wegfällt,

- Austausch einer funktionsfähigen Haustür aus Holz gegen eine Metalltür,

- Umbau eines Balkons zu einem Wintergarten.

 

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