Die gesetzliche Ausgestaltung der Beziehung zum Makler

 

Das Maklerrecht ist grundlegend in §§ 652 ff BGB geregelt.

Zusätzliche Vorschriften für den Bereich der Wohnungsvermittlung gibt es im Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG). Dort ist geregelt, wer Wohnungsvermittler ist und welche Vertragspartei des Maklervertrages welche Rechte und Pflichten hat.

Wichtig:
Das WoVermittG findet auch dann Anwendung, wenn Geschäftsräume vermietet werden, die wegen ihres wirtschaftlichen oder räumlichen Zusammenhangs mit Wohnräumen mit diesen zusammen vermietet werden.

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