Rückforderung zu unrecht gezahlter Provision

 

Hat der Wohnungssuchende die Provision oder Auslagen des Maklers zu unrecht gezahlt, steht ihm ein Erstattungsanspruch gegen den Makler zu. Bei der Geltendmachung des Anspruchs ist zu beachten, dass der Anspruch in vier Jahren von der Leistung an verjährt.

nach obenVorhergehende SeiteMietrecht Startseite


© alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de

Weitere Infos: Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht