Räumungsfrist

 

Sinn und Zweck der Räumungsfrist ist es, dem Mieter noch ein Möglichkeit zur Wohnungssuche zu geben und so dessen Wohnungslosigkeit zu verhindern.

1. Eine Räumungsfrist wird nicht gewährt

a) bei einem Zeitmietvertrag ohne Kündigungsschutz,
b) bei einem Untermietvertrag mit einer Gemeinde,
c) bei Mietverträgen über eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus,
d) wenn gegen ein Räumungsurteil Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde; hier soll das Bundesverfassungsgericht selbst eine einstweilige Anordnung treffen (so LG Frankfurt).

2. Eine Räumungsfrist kann auch gewährt werden, wenn

a) der Mieter selbst gekündigt hat,
b) dem Mieter fristlos gekündigt wurde,
c) ein Räumungsvergleich geschlossen wurde und während der vereinbarten Räumungsfrist Umstände eingetreten sind, die bei Abschluss des Vergleichs nicht vorhersehbar waren (nicht zulässig ist aber die Begründung, es sei keine Wohnung gefunden worden),
d) der Mieter in ein Haus umziehen will, sich die Fertigstellung aber ohne sein Verschulden verzögert.

3. Wie lang ist die Räumungsfrist?

Die Entscheidung, ob und für welche Zeit eine Räumungsfrist eingeräumt wird, steht im Ermessen des Gerichts, das insoweit die Interessen von Mieter und Vermieter zu berücksichtigen hat. Zu beachtende Gesichtspunkte sind der Kündigungsgrund und damit die Dringlichkeit des Vermieterinteresses, die Lage am Wohnungsmarkt sowie der Umstand, dass nicht sofort nach Ausspruch der Kündigung eine Wohnung gesucht werden muss.

Im Normalfall ist eine Räumungsfrist von drei Monaten angemessen. Stellt sich heraus, dass diese Frist zu kurz ist, kann sie auf Antrag verlängert werden. Insgesamt darf sie aber ein Jahr nicht überschreiten. Eine Verlängerung der Räumungsfrist ist selbst dann möglich, wenn der Vermieter im Vertrauen auf den ersten Räumungstermin die Wohnung weitervermietet hat.

4. Auszug während der Räumungsfrist?

Hat der Mieter eine neue Wohnung gefunden, so kann er auch während der Räumungsfrist jederzeit ausziehen. In diesem Fall muss er die Nutzungsentschädigung, die während der Räumungsfrist anstelle der Miete tritt, nur noch bis zum Ende des laufenden Monats oder uU nur bis zum 15. des laufenden Monats gezahlt werden.

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