Allgemeine Grundsätze

 

1. Mieter, die keine Erfahrung im Abschluss eines Gewerbemietvertrages haben, sollten sich nicht scheuen, den Vertrag vor Unterzeichnung von fachkundiger Seite überprüfen zu lassen. Oftmals kann nur so erkannt werden, wie sich bestimmte Klauseln auf die Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragspartei auswirken.

2. Es versteht sich von selbst, dass sich der potentielle Mieter im Rahmen der Möglichkeiten informiert, wie der künftige Vermieters mit seinen Mietern umgeht, um so ein eventuelles späteres Konfliktpotential einschätzen zu können.

3. Der Mieter sollte sich bei geeigneten Stellen erkundigen, wie hoch die Gewerbemieten in der von ihm angestrebten Lage sind.

4. Zudem sollte er sich im Zweifel erkundigen, inwieweit möglicherweise eine Zweckentfremdung von Wohnraum gegeben wäre und inwieweit eine solche zulässig wäre.

5. Im Gewerbemietrecht ist der Verhandlungsspielraum oftmals größer als bei der Anmietung einer Wohnung. Deshalb sollte sich der Mieter gut informieren, was auf dem Gewerbemietmarkt üblich ist und welche Modalitäten Einfluss auf die Vertragsgestaltung haben können.

6. Im Mietvertrag sollten keine unausgefüllten Klauseln verbleiben, da dies zu Auslegungsproblemen führen kann.

nach oben | Vorhergehende SeiteMietrecht Startseite


© alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de

Weitere Infos: Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht