Kündigung Mietvertrag

 

Das Kündigungsrecht sollte im Mietvertrag beschrieben werden. Insoweit können zugunsten des Mieters auch von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

Regelmäßig werden in der entsprechenden Klausel, die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 565 Absatz 2 BGB angeführt.

Bei befristeten Mietverträgen kann vereinbart werden, dass sich das Mietverhältnis automatisch um eine bestimmte Zeit verlängert, wenn nicht eine der Parteien zum vorgesehenen Beendigungstermin kündigt.

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