Mehrere Mieter im Mietvertrag

 

Sind mehrere Personen Mieter der Wohnung, so sollte folgendes klargestellt oder geregelt werden:

1. Haftung aller Mieter als Gesamtschuldner; das bedeutet, dass jeder einzelne Mieter dem Vermieter auf die gesamte Schuld haftet (diese Rechtsfolge sieht bereits das Gesetz vor),

2. Gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter zur Entgegennahme von Erklärungen des Vermieters; aus Sicht der Mieter sollte vereinbart werden, dass diese Bevollmächtigung unter Vorbehalt des schriftlichen Widerrufs steht.

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