Mietzins und Mietnebenkosten

 

1. Mietzinsstruktur

Aus dem Mietvertrag sollte klar hervorgehen, welche Mietzinsstruktur vereinbart wird. Gängig sind folgende Beispiele:

a) Teilinklusivmiete als Bruttokaltmiete zuzüglich Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser oder

b) Nettokaltmiete mit Vorauszahlung für sämtliche Betriebskosten oder

c) Nettokaltmiete zuzüglich einer Pauschale für die kalten Betriebskosten und Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser.

2. Nebenkosten

Bezüglich der Nebenkosten sollte eindeutig geregelt sein, welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen, und nach welchem Maßstab abgerechnet werden soll (z.B. Wohnfläche, Personenzahl). Hierzu gehört auch, innerhalb welcher Frist der Vermieter über die Betriebskosten abzurechnen hat.

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