Was sind Betriebskosten? Und: Welche Betriebskosten dürfen umgelegt werden?

 

1. Was sind Betriebskosten?

Betriebskosten sind alle Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.

Kalte Betriebskosten sind alle Betriebskosten ohne Heizung und Warmwasser. Warme Betriebskosten sind dementsprechend die Betriebskosten hinsichtlich Heizung und Warmwasser.  

2. Welche Betriebskosten dürfen (zusätzlich zur Miete) auf den Mieter umgelegt werden?

Die auf den Mieter umlegbaren Betriebskosten sind in § 27 II. Berechnungsverordnung in Verbindung mit Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsordnung beschrieben. Nur die dort genannten Kosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden. Das sind die

Nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen: Instandhaltungskosten und -rücklagen, Reparaturkosten, Verwaltungskosten und Prozesskosten.

Auch Wartungs- und Pflegearbeiten sind, da sie der Erhaltung des Eigentums des Vermieters dienen, nicht umlagefähig (LG Berlin GE 99, 841). Ausnahmsweise ist die Umlage doch möglich, wenn der Gesetzgeber dies zugelassen hat. Davon wird zum Beispiel bei der Position "Aufzug" ausgegangen (Anlage 3 Nr. 7 - "Überwachung und Pflege").

nach oben    |    zurück zu Allgemeine Grundsätze    


© 2000 bei jur.team; alle Rechte vorbehalten.