Was muss der Vermieter also beachten?

 

Mit Blick auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit muss der Vermieter folgendes beachten:

Beispiele: 

Stellungnahme: 

Heizkostenverteiler ("Verdunster" = Verdunstungsröhrchen) kosten im Einkauf ca. 10 -15 DM. Für ein Haus mit 500 qm Wohnfläche und 6 Wohnungen mit je 4 Verdunstern macht dies maximal 360 DM Anschaffungskosten aus. Inklusive Installation betragen die Kosten ca. 800 - 1000 DM. Bei Heizkosten von ca. 6000 - 7000 DM im Jahr machen 25 % dagegen 1500 -1750 DM aus. Die Anmietung der Verdunster wäre in diesem Fall ein klarer Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit.

Entsprechendes gilt für die Anmietung von Wasseruhren: Der Kauf und Einbau von Wasseruhren kostet im Normalfall nicht mehr als 200 - 250 DM je Haushalt. Da der Einbau von Wasseruhren eine Modernisierungsmaßnahme ist, darf der Vermieter 11 Prozent dieses Betrages jährlich auf die Miete aufschlagen. Dies macht ungefähr einen Betrag von 22 - 28 DM jährlich aus. Nach der hier vertretenen Auffassung ist eine Anmietung deshalb bereits dann unwirtschaftlich, wenn deren Kosten 25 Prozent des Modernisierungszuschlags überschreiten.

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